Baustellenreinigung

Baugrobreinigung

Damit der Ausbau reibungslos weitergeht sind wir Ihr Partner bei der Bau-Grobreinigung:

  • Wir entfernen während der Bauphase laufend Bauschutt und Schmutz, periodisch oder kurzfristig – ganz nach Ihren Vorstellungen
  • Wir beseitigen Materialreste von Ausbauarbeiten

Baufeinreinigung

Damit die Übernahme sauber über die Bühne geht, sind wir Ihr Partner bei der Bau-Feinreinigung:

  • Wir reinigen Fenster, starre Verglasungen und Fassaden in jeder beliebigen Arbeitshöhe und mit modernster technischer Ausrüstung.
  • Wir reinigen Decken und Wände entsprechend der Material- und Oberflächenbeschaffenheit
  • Wir reinigen alle Bodenbeläge.
    Natur- und Kunst-Stein, PVC, Linoleum, Fliesen, Gummi, Parkett, Teppich.
  • Wir reinigen alle Sanitäranlagen
  • Wir reinigen technische Anlagen und Einbauten wie Heizung, Lüftung, Hebeanlagen, Liftanlagen usw.
  • Wir reinigen Einrichtungen und Einbauten wie Küchen, Schränke und sonstiges Mobiliar.
  • Wir reinigen Türen, Fensterbänke, Heizkörper usw.
  • Wir reinigen Garagen, Abstellplätze usw.
  • Wir reinigen und pflegen alle Außenbereiche wie Wege, Zufahrten, Spielplätze usw.

Besondere Angebotsgrundlagen für Baufeinreinigung

  • Leistungsverzeichnis
    Das Leistungsverzeichnis ist Grundlage der Angebotspreise und beinhaltet die Feinreinigung zur Bauübergabe entsprechend dem STLB (Standardleistungsbuch für das Bauwesen), aufgestellt vom gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen in Verbindung mit dem Deutschen Verdingungsausschuß Bauleistungen, Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.V.
  • Termine
    Wir sichern eine termingerechte Ausführung zu, falls nachstehende Voraussetzungen vor Arbeitsbeginn gegeben sind:
    • Die Arbeiten der Ausbauhandwerker müssen soweit fertiggestellt sein, dass eine Behinderung durch diese ausgeschlossen ist.
    • Die zu reinigenden Bereiche müssen besenrein hergestellt sein.
    • Die kostenlose Wasser- und Stromentnahme muss etagenweise in den einzelnen zu reinigenden Bereichen gewährleistet sein.
  • Nachreinigungen
    Das Entfernen von Wiederverschmutzungen jeglicher Art sowie Zweitreinigungen nach Leistungserbringung bedürfen einer gesonderten Preisvereinbarung
  • Bauabnahme
    Grundsätzlich verlangen wir eine schriftliche Abnahme unserer Leistungen (Bauabnahmeprotokoll). Entgegen der VOB/B § 12, Abs. 1.
  • Sonderleistungen
    Diese werden, wenn es unsere Terminsituation zuläßt, gegen gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt.